das anlaufstelle für randständige
nachdem die Rekurrenten sowohl mit ihrer stimmrechtsbeschwerde wie auch mit dem rekurs gegen die baubewillung erfolglos blieben, ziehen sie die sachen vor bundesgericht und verwaltungsgericht weiter.
das projekt bleibt also noch auf weitere zeit blockiert.
das projekt bleibt also noch auf weitere zeit blockiert.
architektos - 16. Sep, 05:54
P (Gast) - 16. Sep, 18:48
... und es bleibt die Hoffnung, dass sie auch vor Bundesgericht abblitzen, denn dies ist reine Zwängerei und Starrköpfigkeit. Aber verhindern kann man das ja nicht. Vielleicht gehen sie nachher noch an den Menschenrechts-Gerichtshof??
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